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Unsere Leistungen

Sie sind bereits länger arbeitsunfähig?
Sie leiden an einer chronischen Erkrankung?
Sie können Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr
ausüben
und Ihr Krankengeld läuft bald aus?
Sie sehen sich gezwungen, einen Antrag auf
Erwerbsminderungsrente zu stellen?


Wir stellen den Antrag auf Erwerbsminderungsrente,
sind behilflich bei der Suche nach kompetenten Ärzten
und Therapeuten, wir begleiten Sie aktiv durch das gesamte
Verfahren und bereiten Sie auf Arzt- und Gutachtertermine vor.
Auch übernehmen wir Ihre Vertretung in Widerspruchs-Klage sowie Berufungsverfahren.

Wir
unterstützen
Sie
in Ihrem
Vorhaben!

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht
und ziehen gemeinsam an einem Strang -

.. denn hinter jedem Vorgang verbirgt sich immer auch ein Mensch.

Kosten und Gebühren

  • Die Kosten für eine erstmalige Rentenberatung betragen -je nach Aufwand- zwischen 100 € und 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer
  • Sollte aus dieser Beratung ein Auftrag entstehen, werden diese Beratungsgebühren entsprechend angerechnet.
  • Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder werden im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung festgelegt.
  • Gebühren für Rentenberater sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
    Die Finanzämter erkennen für Rentenberater gezahlte Honorare sowie Rechtsberatungs- und Prozesskosten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung stehen, als Werbungskosten an. (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20.11.1997- AZ: IV B 5-S.2255-356/97)